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Grundsteuerreform

Meldung vom 27.06.2022 Erklärungsvordrucke ab sofort im Rathaus erhältlich

Erklärungsvordrucke für Grundsteuer

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder im Rathaus.

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de

Kategorien: Allgemeine Infos

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