Meldung vom 03.02.2023 Bewerbungsaufruf zur Schöffenwahl 2023
Dieses Jahr finden die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Aufgabe der Gemeinden ist es hierbei, Vorschlagslisten zu erarbeiten, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss die neuen Schöffen ernannt werden.
Voraussetzungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Auerbach sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- zu Beginn der Amtsperiode zum 01.01.2024 mindestens 25 Jahre
- zu Beginn der Amtsperiode zum 01.01.2024 höchstens 69 Jahre
- Wohnsitz in Auerbach
- gesundheitliche Eignung
- ausreichende Kenntnisse der Deutschen Sprache
- kein Vermögensverfall
Erfüllen Sie diese Anforderungen und haben Sie Interesse daran, die Tätigkeit als Schöffe aufzunehmen, bewerben Sie sich mit folgendem Formular bei der Gemeinde Auerbach bis spätestens 31.03.2023. Schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular zu oder geben Sie es im Rathaus Auerbach, Hauptstraße 8, 94530 Auerbach ab (außerhalb Öffnungszeiten: Postkasten vor Haustüre rechts).
Was sind eigentlich Schöffen?
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter und wirken gleichberechtigt neben Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern an den Verhandlungen und Entscheidungsfindungen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts mit. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, man erhält für die Tätigkeit kein Entgelt, hat jedoch nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) einen Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch die Heranziehung entstanden sind. Es kann somit ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis oder Fahrtkosten entstehen.
Jugendschöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028
Der Landkreis Deggendorf nimmt Bewerbungen und Vorschläge um das Amt der Jugendschöffen entgegen. Jugendschöffen wirken bei Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Deggendorf sowie bei den beiden Jungendkammern des Landgerichts Deggendorf mit. Besonders für dieses Amt geeignet sind Personen, welche erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung erfahren sind, insbesondere Eltern und Ausbilder. Die weiteren Voraussetzungen für das Amt des Jugendschöffen entsprechen denen der Schöffen. Bewerbungen werden bis zum 10.03.2023 entgegengenommen. Bei Interesse oder für weitere Informationen steht Ihnen das Landratsamt Deggendorf, Amt für Jugend und Familie zur Verfügung (Tel.: 0991/3100-356). Im Anschluss finden Sie das Bewerbungsformular und einen Link zur Homepage des Landkreises Deggendorf.
https://www.landkreis-deggendorf.de/amt-service/verwaltung-landratsamt/?jugendschoeffen&orga=95811
Dokumente zur Schöffenwahl
Dokumente zur Jugendschöffenwahl
Kategorien: Bekanntmachungen