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Gewässerrandstreifen - Kartierung Deggendorf abgeschlossen

Meldung vom 20.02.2025 Presseinformation - Deggendorf, 19.02.25

Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).

Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil eine Vielzahl von Kriterien dabei zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefällen.


Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.


Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat bereits die Kartierungen für Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen und Landkreis Rottal-Inn abgeschlossen. Die folgende Vorabveröffentlichung deckt den Landkreis Deggendorf ab. In den letzten Monaten wurden so insgesamt ca. 2300 Flusskilometer nach einem bayernweit einheitlichen Vorgehen eingestuft. Circa 75 Prozent der Flusskilometer im Landkreis Deggendorf sind demnach randstreifenpflichtig. Neben den Fließgewässern werden auch die stehenden Gewässer des Landkreises mitveröffentlicht.


Am 26.03.2025, um 19:00 Uhr findet eine online Infoveranstaltung zur Vorabveröffentlichung der Kulisse Deggendorf statt. Betroffene Grundstückseigentümer des Landkreises sind eingeladen, um sich über das standardisierte Vorgehen bei der Einstufung der Gewässer zu informieren. Neben dem Wasserwirtschaftsamt wird auch die zuständige Behörde der ÄELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) beteiligt sein. Es wird darum gebeten, Teilnahmeinteressenten ohne Internetverbindung eine Teilnahme durch Zusammenschluss mit Kollegen/Freunden zu ermöglichen. Der Link für die Teilnahme ist am Tag der Infoveranstaltung auf der Internetseite www.wwa-deg.bayern.de des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf unter der Rubrik „Themen“, „Flüsse und Seen“, “Gewässerrandstreifen“ zu finden.

Webseite: https://www.wwa-deg.bayern.de/themen/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/index.htm

Die Kulisse ist ebenfalls auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf unter der Rubrik „Gewässerrandstreifen“ zu finden. Die Kulisse des südlich der Donau gelegenen Landkreises steht bis spätestens zum Termin der Infoveranstaltung zur Verfügung. Die Kulisse des nördlich der Donau gelegenen Landkreises erscheint bis spätestens den 01.09.2025 auf der Internetseite.
Zum 01.07.2025 wird der südliche Teil der Kulisse und zum 01.07.2026 der nördliche Teil der Kulisse in den Umweltatlas Bayern überführt. Ab dem Zeitpunkt ist die Gewässerrandstreifenpflicht auch bei bisher unklaren Abschnitten verbindlich zu beachten.


Fragen und Anmerkungen zu den Kartierergebnissen können schriftlich per E-Mail (gewaesserrandstreifen@wwa-deg.bayern.de) oder Post (Detterstraße 20, 94469 Deggendorf) für den südlichen Teil des Landkreises bis zum 30.04.2025 und für den nördlichen Teil des Landkreises bis zum 30.09.2025 an das Wasserwirtschaftsamt gestellt werden. Bei den Anfragen sind bitte unbedingt Kontaktdaten, Gemeinde, Gewässer, Flurstück (nicht die Ibalis-Nummer) und Gemarkung anzugeben.

Verantwortlich: Siegfried Ratzinger

WWA
Detterstraße 20
94469 Deggendorf


Telefon / Telefax
+49 991 2504-0
+49 991 2504-200


E-Mail / Internet
poststelle@wwa-deg.bayern.de
www.wwa-deg.bayern.de

Kategorien: Allgemeine Infos

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