Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Adressaten, die nach den gesetzlichen Regelungen solche Daten erhalten könnten.
Basisinformationen:
Die Meldebehörde übermittelt nach Maßgabe des BMG Daten an
-öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 42 Absatz 3 BMG),
-Parteien/Wählergemeinschaften und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 50 Absatz 1 BMG),
-Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 50 Absatz 3 BMG),
-an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 58 c Abs. 1 Satz 1 SG)
-zum Zwecke der Ehrung von Ehejubilaren und Altersjubilaren an das Landratsamt Deggendorf (§ 50 Absatz 2 BMG, § 6 MeldDÜV).
Die Betroffenen haben das Recht ohne Angaben von Gründen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.
Den Widerspruch erklären können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nur die Datenübermittlung in den oben genannten Fällen verhindert.