Meldung vom 19.12.2025 Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.
Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie unter
Weitere wichtige Informationen (z.B. bis wann die Änderungen angezeigt werden müssen, wer muss anzeigen, etc.) finden Sie in folgendem Flyer:
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Gemeinde Auerbach - Das Tor zum Bayerischen Wald