Meldung vom 09.02.2026 Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Auerbach sowie von Mischwasser aus den Regenentlastungen in die Hengersberger Ohe und den Auerbach durch die Gemeinde Auerbach
Gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 BayWG sind die ortsübliche Bekanntmachung sowie die Auslegung von Dokumenten zur Einsicht dadurch zu bewirken, dass der Inhalt der Bekanntmachung und die Dokumente auf der Internetseite der nach Art. 63 Abs. 1 und 2 BayWG zuständigen Behörde zugänglich gemacht werden.
Aus diesem Grund erfolgen die ortsübliche Bekanntmachung und die Auslegung der Planunterlagen ausschließlich digital auf der Internetseite des Landkreises Deggendorf. Eine ortsübliche Bekanntmachung durch die Gemeinde Auerbach ist nicht erforderlich.
Der Bekanntmachungstext und die dazugehörigen Planunterlagen können in der Zeit vom 26.01.2026 bis 25.02.2026 auf der Internetseite des Landkreises Deggendorf (www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen) eingesehen werden können.
Jeder, dessen Belange von dem geplanten Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 11.03.2026,
- bei der Gemeinde Auerbach oder
- beim Landratsamt Deggendorf Einwendungen gegen den ausgelegten Plan schriftlich (Postfach 1555, 94455 Deggendorf) oder zur Niederschrift (Graflinger Straße 81, 94469 Deggendorf, Zimmer-Nr. 24)
Einwendungen erheben.
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