Meldung vom 27.04.2026 Sie können helfen diese Kosten, die letztlich über die Kanalbenutzungsgebühren finanziert werden müssen, zu vermeiden.
Küchenrolle, Taschentücher, abgelaufene Medikamente oder Feuchttücher – all diese Dinge landen im WC. Die Folge: Verstopfungen oder lahmgelegte Pumpwerke führen zu Schäden in Millionenhöhe an unseren Abwassersystemen, Arzneimittelwirkstoffe gelangen in Flüsse und Seen und können die Hormonsysteme der dort lebenden Organismen stören.
In den Kläranlagen kommen alle Abwässer an, die in den Kanal eingeleitet werden. Dabei können bestimmte Fremdstoffe – insbesondere die aus den häuslichen Abwässern – meist sehr aufwändige und damit kostenintensive Reinigungsverfahren verursachen. So kommt es immer wieder zu Störungen in den Pumpwerken, da sich im Kanalnetz sogenannte „Verzopfungen“ bilden, die zum Ausfall der Pumpen führen. Die Pumpen müssen dann ausgebaut und gereinigt werden. Dies ist sehr zeit- und kostenaufwändig.
Folgendes darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden:
- Feuchttücher, Tampons und Binden
- Fette, Unterwäsche, Putzlumpen
- Sand, Kies, Küchenabfälle
- Schmutzwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft
- Infektiöse Stoffe, Medikamente
- Farbstoffe und Lösungsmittel
- Grund- und Quellwasser
- Zigarettenstummel
Küchenrolle, Taschentücher, feuchte Toilettentücher und Feuchttücher haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen andere Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier. Herkömmliches Toilettenpapier ist darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern. Küchenrollen und Taschentücher sind allerdings im nassen Zustand deutlich fester und überstehen teilweise sogar einen Waschgang in der Waschmaschine. Beim Abwassertransport bzw. der -behandlung können sie dadurch zu Verstopfungen in den Leitungen führen oder diese begünstigen. Wenn sie den Weg bis zur Kläranlage geschafft haben, müssen sie dort mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und in der Regel anschließend verbrannt werden. Die Kosten hierfür tragen wir alle – über den Abwasserpreis.
Wer diese Einleitungsverbote nicht beachtet, haftet der Gemeinde für alle dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Ferne handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße belegt werden kann.
Text: Bianca Nickl
Kategorien: Allgemeine Infos
Gemeinde Auerbach - Das Tor zum Bayerischen Wald