Für das Plangebiet besteht bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Im Zuge der weiteren Projektplanung hat sich gezeigt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Aufstellungsfläche für die Photovoltaikmodule hinsichtlich der Flächenausnutzung und der wirtschaftlichen sowie energetischen Effizienz der Anlage optimiert werden kann.
Hierzu ist vorgesehen, die Aufstellungsfläche der Photovoltaikmodule im westlichen Bereich des Plangebietes zu erweitern. Die Erweiterung dient der besseren Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Flächen und ermöglicht eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, ohne die grundsätzlichen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans zu verändern.
Zur Umsetzung der geplanten Erweiterung ist die Anpassung der bisherigen Eingrünungsmaßnahmen erforderlich. Die im westlichen Bereich festgesetzte Heckenpflanzung soll entfallen, um die zusätzliche Modulfläche zu ermöglichen. Die für den Betrieb und die Sicherheit der Anlage erforderliche Feuerwehrumfahrung bleibt unverändert bestehen und wird weiterhin sichergestellt.
Da die geplanten Änderungen von den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans abweichen, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Ziel der Planänderung ist die Anpassung der überbaubaren bzw. nutzbaren Flächen für die Photovoltaikanlage bei gleichzeitiger Wahrung der Erschließungs- und Sicherheitsanforderungen sowie der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll eine effizientere Nutzung der bereits für die Photovoltaikanlage vorgesehenen Flächen ermöglicht werden. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt. Das übergeordnete Ziel der Gemeinde, die Erzeugung regenerativer Energien zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten, bleibt weiterhin bestehen und wird durch die Planänderung gestärkt.
Ausgelegt wird der Entwurf der 1. Änderung (Planzeichnung mit Begründung) zum Stand vom 02.07.2026. Der vom Gemeinderat am 02.07.2026 gebilligte Entwurf ist in der Zeit vom 04.08.2026 bis einschl. 07.09.2026 hier veröffentlicht (sh. untenstehende Dokumente). Zusätzlich liegt der Entwurf in Papierform in den Amtsräumen der Gemeinde Auerbach, Zimmer 4, Hauptstraße 8, 94530 Auerbach während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Der Gemeinderat beschloss außerdem das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen aufgrund der geringfügigen Änderungen, welche die Grundzüge der Planung - wie bereits erwähnt - nicht berühren.
Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen oder Anregungen abgegeben/vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (reimer@auerbach.bayern.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr 2 UmwRG sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie ihm Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Umweltbezogene Informationen:
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt eine Anpassung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die festgesetzte Ausgleichsfläche umfasst nunmehr insgesamt 6.451 m². Diese setzt sich aus einer 5.590 m² großen Fläche zur Entwicklung von Gebüschen und Hecken trocken-warmer Standorte (Biotoptyp B111) sowie einer 861 m² großen Fläche zur Entwicklung einer extensiv genutzten Wiese mit eingelagertem Nasswiesenanteil (Biotoptyp G211) zusammen.
Auf Grundlage der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung wurde für die Planung ein Kompensationsbedarf von 55.406 Wertpunkten ermittelt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen erreichen einen Kompensationsumfang von insgesamt 55.476 Wertpunkten. Der erforderliche Ausgleich wird damit vollständig erbracht. Mit einem rechnerischen Überschuss von 70 Wertpunkten wird der Kompensationsbedarf geringfügig übertroffen.
Die Anforderungen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB in Verbindung mit §§ 13 bis 15 BNatSchG sind somit erfüllt. Erhebliche, nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbleiben nach Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen nicht.
Weitere Informationen können der Begründung ab Seite 6 entnommen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen auf der Internetseite der Gemeinde Auerbach.
Auerbach, 27.07.2026
gez.
Gerhard Weber, 1. Bürgermeister
Gemeinde Auerbach - Das Tor zum Bayerischen Wald