Gemeinde Auerbach - Das Tor zum Bayerischen Wald Gemeinde Auerbach - Das Tor zum Bayerischen Wald

Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Deckblattänderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Buchenhain“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Deckblattänderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Buchenhain“

Der Gemeinderat Auerbach hat die Erarbeitung des Vorentwurfs zur 2. Deckblattänderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Buchenhain“ (Deckblatt Nr. 2) beschlossen.

Ziele und Zweck der Planung

Die Gemeinde Auerbach beabsichtigt, die Errichtung von Nebenanlagen auf den Flurnummern 18/24, 18/28, 18/29 und 1843/2 der Gemarkung Auerbach für zulässig zu erklären sowie die Errichtung eines Unterstands für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf der Flurnummer 18/28 zu ermöglichen. Zudem wird die Baugrenze auf Flurnummer 18/23 geringfügig angepasst, um eine untergeordnete Überschreitung des bestehenden Wohnhauses auszugleichen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst die Flurnummern 18/29, 1843/2, 18/28, 18/26 (TF), 18/23 und 18/24 der Gemarkung Auerbach und hat eine Gesamtfläche von ca. 0,41 ha.

Durchführung der Beteiligung

Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2026 des Deckblattes ist in der Zeit vom

18. September 2026 bis einschließlich 27. Oktober 2026

hier veröf­fentlicht (sh. untenstehende Dokumente). Zusätzlich liegt der Vorentwurf in Papierform in den Amtsräumen der Gemeinde Auerbach, Zimmer 4, Hauptstraße 8, 94530 Auerbach während der allge­meinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen oder Anregungen ab­gegeben/vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (reimer@auerbach.bayern.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben wer­den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt blei­ben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Deckblattes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen.

Auerbach, 18.09.2026

gez. Gerhard Weber, 1. Bürgermeister

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.