Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Deckblattänderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Buchenhain“
Der Gemeinderat Auerbach hat die Erarbeitung des Vorentwurfs zur 2. Deckblattänderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Buchenhain“ (Deckblatt Nr. 2) beschlossen.
Ziele und Zweck der Planung
Die Gemeinde Auerbach beabsichtigt, die Errichtung von Nebenanlagen auf den Flurnummern 18/24, 18/28, 18/29 und 1843/2 der Gemarkung Auerbach für zulässig zu erklären sowie die Errichtung eines Unterstands für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf der Flurnummer 18/28 zu ermöglichen. Zudem wird die Baugrenze auf Flurnummer 18/23 geringfügig angepasst, um eine untergeordnete Überschreitung des bestehenden Wohnhauses auszugleichen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst die Flurnummern 18/29, 1843/2, 18/28, 18/26 (TF), 18/23 und 18/24 der Gemarkung Auerbach und hat eine Gesamtfläche von ca. 0,41 ha.
Durchführung der Beteiligung
Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2026 des Deckblattes ist in der Zeit vom
18. September 2026 bis einschließlich 27. Oktober 2026
hier veröffentlicht (sh. untenstehende Dokumente). Zusätzlich liegt der Vorentwurf in Papierform in den Amtsräumen der Gemeinde Auerbach, Zimmer 4, Hauptstraße 8, 94530 Auerbach während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen oder Anregungen abgegeben/vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (reimer@auerbach.bayern.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Deckblattes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen.
Auerbach, 18.09.2026
gez. Gerhard Weber, 1. Bürgermeister
Gemeinde Auerbach - Das Tor zum Bayerischen Wald