Für den Bereich des Landkreises Deggendorf hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 gemäß § 196 Baugesetzbauch ermittelt.
Die Bodenrichtwertliste ist öffentlich auszulegen.
Die Bodenrichtwertliste für das Gemeindegebiet Auerbach (Stichtag 01.01.2026) liegt in der Zeit vom
15.07.2026 bis 17.08.2026
im Rathaus Auerbach, Hauptstraße 8, 94530 Auerbach, Zi.Nr. 4, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Deggendorf steht jedem Bürger für Auskünfte über die Bodenrichtwerte auch außerhalb der einmonatigen Auslegung zur Verfügung. Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste dürfen ausschließlich vom Gutachterausschuss erteilt werden. Nach dem Bayerischen Kostenrecht sind die Auskünfte kostenpflichtig.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist eine Auskunftserteilung durch die Gemeinde nicht mehr zulässig.
Auerbach, 14.07.2026
gez.
Gerhard Weber, 1. Bürgermeister
Gemeinde Auerbach - Das Tor zum Bayerischen Wald