Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Auerbach 2025
Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) hat ein erfolgreiches Ende gefunden. Bei der Erstellung wurde eine vertiefte Betrachtung des Ortskerns vorgenommen, damit in Zukunft die richtigen Weichen für die Weiterentwicklung dieses Bereiches gestellt werden können.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 06.03.2025 erinnerten die Verantwortlichen Gunter Schramm und Maja Kurz vom Planungsbüro Planwerk Stadtentwicklung an die bisherigen Schritte des Verfahrens.
Wichtig bei diesem Projekt und der damit verbundenen Entscheidungsfindung war die Einbindung der Öffentlichkeit. Dies erfolgte in Form einer Auftaktveranstaltung, einem Ortsrundgang sowie einer Online-Beteiligung (Umfrage mit Web-Mapping). Zudem fand eine Gesprächsrunde zu den Ortsteilen mit Schlüsselpersonen statt. Im Juni 2024 wurden die Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und im Anschluss von den Gemeinderatsmitgliedern priorisiert.
Als Ergebnis des ISEK mit VU wurde in Teilen des Untersuchungsgebiets das Vorliegen städtebaulicher Missstände und ein Entwicklungs- und Handlungsbedarf bestätigt. Auf Basis der durchgeführten Untersuchungen soll ein Sanierungsverfahren durchgeführt werden mit dem Ziel, die Ortsmitte Auerbach aufzuwerten, weiterzuentwickeln und die Attraktivität zu erhöhen. Dazu musste das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Auerbach“ förmlich festgelegt werden.
Der Vorschlag zum Sanierungsgebiet und die dazugehörige Sanierungssatzung lagen im Anschluss der Öffentlichkeit im Rathaus zur Einsicht aus und konnten auf der Homepage eingesehen werden. Die eingegangenen Stellungnahmen, auch von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, wurden anschließend ausgewertet und eingearbeitet.
Unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse beschloss der Gemeinderat das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) in der finalen Fassung. Die Ziele dienen als Leitlinie der künftigen Ortsentwicklung und werden bei den weiteren Schritten der Umsetzung in die Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen.
Gleichzeitig stellt das ISEK mit VU die Grundlage zur Beantragung von Mitteln des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung sowie ggf. weiterer Fördermittel und die ausführliche Begründung und Erläuterung der Sanierungsanforderungen und Sanierungsziele des bei der Gemeinderatssitzung förmlich festgelegten Sanierungsgebietes dar.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahme bedürfen immer Einzelbeschlüsse des Gemeinderats.
Gemeinde Auerbach - Das Tor zum Bayerischen Wald